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BSG, 06.08.1963 - 10 RV 851/62 |
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- BSG, 23.09.1955 - 3 RJ 26/55
Auszug aus BSG, 06.08.1963 - 10 RV 851/62
Nach der ständigen Rechtsprechung des BSG genügt es zur Rüge von Verfahrensmängeln" sich den substantiiert wenn aus vorgetragenen Tatsachen klar ergibt, welche Verfahrensvor« schrift als verletzt angesehen wird (BSG 1, 227).